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Informationen zur Entsorgung und Rückgabe von Elektro-Altgeräten und Batterien

Der Schutz der Umwelt und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe sind Kernanliegen von Petkomfort.de. Viele unserer smarten Tierzubehör-Produkte enthalten Batterien oder Akkumulatoren. Als Vertreiber informieren wir Sie gemäß dem Batteriegesetz (BattG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Altgeräte und Batterien.

1. Rückgabe von Altbatterien (nach § 18 BattG / EU-Batterieverordnung)

Batterien und Akkumulatoren dürfen keinesfalls im normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten sowohl wichtige Ressourcen als auch Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit gefährden können. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.

Ihre Rückgabemöglichkeiten:

  • Öffentliche Sammelstellen: Sie können Altbatterien unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde (z. B. Wertstoffhöfe) sowie überall dort abgeben, wo Batterien der jeweiligen Art verkauft werden (z. B. Supermärkte, Drogeriemärkte, Fachgeschäfte).
  • Rückgabe im Versandhandel: Als Vertreiber sind wir zur unentgeltlichen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir in unserem Sortiment als Neubatterien führen oder geführt haben. Sie können diese ausreichend frankiert an unser Versandlager zurücksenden.

Wichtiger Sicherheitshinweis für die Rücksendung: Der Versand von Batterien (insbesondere Lithium-Batterien) unterliegt strengen Gefahrgutvorschriften. Um einen sicheren Transport zu gewährleisten und die Umwelt nicht zu gefährden, kontaktieren Sie uns bitte zwingend vorab unter info@petkomfort.de. Wir teilen Ihnen daraufhin die korrekte und zugelassene Versandadresse unseres Logistikpartners mit und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpackungsvorschriften.

2. Entsorgung von Elektro-Altgeräten (nach ElektroG)

WEEE-Symbol

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ auf Elektrogeräten bedeutet, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden muss. Eine Entsorgung über den Restmüll oder die gelbe Tonne ist gesetzlich untersagt.

  • Batterieentnahme: Sofern dies ohne Zerstörung des Altgeräts möglich ist, entnehmen Sie bitte Altbatterien, Akkumulatoren und Lampen, bevor Sie das Gerät zur Entsorgung abgeben. Diese sind separat zu entsorgen.
  • Datenschutz: Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (z. B. gespeicherte Profile in smarten Futterautomaten, Fütterungszeiten oder Kameradaten) vor der Abgabe eigenverantwortlich zu löschen.
  • Rückgabemöglichkeiten für Elektro-Altgeräte: Um eine umweltgerechte Entsorgung und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe zu gewährleisten, sind Sie verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. örtlicher Wertstoffhof oder Recyclinghof) abgeben. Informationen zu den Erfassungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

3. Bedeutung der chemischen Symbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit dem schwarzen Balken darunter weist darauf hin, dass das jeweilige Elektrogerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde. Es signalisiert die absolute Pflicht zur getrennten Erfassung von Altgeräten und Batterien.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind zusätzlich mit chemischen Zeichen gekennzeichnet, sofern sie folgende gesetzliche Grenzwerte überschreiten:

  • Pb: Die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
  • Cd: Die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
  • Hg: Die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

4. Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Lithium-Batterien

Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist besondere Vorsicht geboten. Aufgrund der hohen Brand- und Explosionsgefahr bei Kurzschlüssen bitten wir Sie, die Pole der Batterien vor der Abgabe oder Rückgabe stets mit Klebestreifen abzukleben. Stark beschädigte, defekte oder aufgeblähte Lithium-Batterien dürfen unter keinen Umständen per Post versendet werden und müssen unverzüglich über die örtlichen Gefahrstoffsammelstellen oder den kommunalen Wertstoffhof entsorgt werden.